Rechtsprechung
BFH, 09.07.1998 - X B 44/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Anerkennung von Verlusten - Nichtselbständige Tätigkeit - Bankangestellte - Büroservice - Gewinnerzielungsabsicht - Gewerblichen Einkünfte
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § ... 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; AO 1977 § 38; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 15 Abs. 1 und 2 Satz 2; ; EStG § 15 Abs. 7 Satz 1; ; EStG § 25; ; EStG § 36 Abs. 1; ; ZPO § 295
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anlaufverluste bei Liebhaberei
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.08.1987 - III R 273/83
Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei …
Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X B 44/98
- das angefochtene Urteil weiche ab von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205), vom 28. August 1987 III R 273/83 (BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10) und vom 11. April 1990 I R 22/88 (…BFH/NV 1990, 768), wonach "der Totalgewinn in der Totalperiode maßgeblich" sei, die Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs keine Gültigkeit hätten, eine solche Anlaufzeit "betriebsspezifisch" festzulegen sei und bei über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden weitere Umstände hinzutreten müßten, um eine Nichtanerkennung zu rechtfertigen.Das wird nur als Regelfall vorausgesetzt, wie sich auch daraus ergibt, daß der in BFH/NV 1990, 768 entschiedene Fall von Anfang an als Liebhaberei beurteilt wurde, der in BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10 entschiedene offensichtlich nur deshalb erst für das vierte Verlustjahr, weil die vorangegangene Zeit nicht im Streit stand.
- BFH, 11.04.1990 - I R 22/88
Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der …
Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X B 44/98
- das angefochtene Urteil weiche ab von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205), vom 28. August 1987 III R 273/83 (BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10) und vom 11. April 1990 I R 22/88 (BFH/NV 1990, 768), wonach "der Totalgewinn in der Totalperiode maßgeblich" sei, die Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs keine Gültigkeit hätten, eine solche Anlaufzeit "betriebsspezifisch" festzulegen sei und bei über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden weitere Umstände hinzutreten müßten, um eine Nichtanerkennung zu rechtfertigen.Das wird nur als Regelfall vorausgesetzt, wie sich auch daraus ergibt, daß der in BFH/NV 1990, 768 entschiedene Fall von Anfang an als Liebhaberei beurteilt wurde, der in BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10 entschiedene offensichtlich nur deshalb erst für das vierte Verlustjahr, weil die vorangegangene Zeit nicht im Streit stand.
- BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X B 44/98
- das angefochtene Urteil weiche ab von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205), vom 28. August 1987 III R 273/83 (BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10) und vom 11. April 1990 I R 22/88 (…BFH/NV 1990, 768), wonach "der Totalgewinn in der Totalperiode maßgeblich" sei, die Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs keine Gültigkeit hätten, eine solche Anlaufzeit "betriebsspezifisch" festzulegen sei und bei über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden weitere Umstände hinzutreten müßten, um eine Nichtanerkennung zu rechtfertigen.
- BFH, 24.02.1999 - X R 106/95
Motorboot; nebenberuflich ausgeübte Vermietung als Liebhaberei
bb) Steht aufgrund der Entwicklung eindeutig fest, daß der Betrieb, so wie ihn der Steuerpflichtige betrieben hat, von vornherein keine nachhaltigen Gewinne abwerfen konnte, sind auch Verluste in der Anlaufphase ein Indiz für fehlende Gewinnabsicht, selbst wenn der Steuerpflichtige den Betrieb aufgrund der Verluste einstellt (BFH-Urteile vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; in BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205; vom 28. August 1987 III R 273/83, BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10;… vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768; in BFHE 181, 133, BStBl II 1997, 202; BFH-Beschluß vom 9. Juli 1998 X B 44/98, BFH/NV 1999, 168, 169). - FG München, 26.10.2005 - 11 K 3595/05
Gewerblicher Grundstückshandel: Erwerb von Wohnungen im Rahmen von …
Sprechen die äußeren Umstände dafür, dass der Steuerpflichtige bereits von Anfang an keine Gewinnerzielungsabsicht hatte, sind auch die Anlaufverluste nicht abziehbar (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juli 1998 X B 44/98, BFH/NV 1999, 168 ). - FG München, 10.10.2006 - 11 K 3595/05
Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 26.09.2000 - 17 K 4370/97
Gewinnerzielungsabsicht bei nebenberuflicher Tätigkeit als Fachbildautor für …
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