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   BFH, 09.07.1998 - X B 44/98   

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https://dejure.org/1998,5327
BFH, 09.07.1998 - X B 44/98 (https://dejure.org/1998,5327)
BFH, Entscheidung vom 09.07.1998 - X B 44/98 (https://dejure.org/1998,5327)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - X B 44/98 (https://dejure.org/1998,5327)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Verlusten - Nichtselbständige Tätigkeit - Bankangestellte - Büroservice - Gewinnerzielungsabsicht - Gewerblichen Einkünfte

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § ... 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 155; ; AO 1977 § 38; ; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 15 Abs. 1 und 2 Satz 2; ; EStG § 15 Abs. 7 Satz 1; ; EStG § 25; ; EStG § 36 Abs. 1; ; ZPO § 295

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlaufverluste bei Liebhaberei

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.08.1987 - III R 273/83

    Abgrenzung zwischen Erzielung gewerblicher Einkünfte und Liebhaberei bei

    Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X B 44/98
    - das angefochtene Urteil weiche ab von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205), vom 28. August 1987 III R 273/83 (BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10) und vom 11. April 1990 I R 22/88 (BFH/NV 1990, 768), wonach "der Totalgewinn in der Totalperiode maßgeblich" sei, die Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs keine Gültigkeit hätten, eine solche Anlaufzeit "betriebsspezifisch" festzulegen sei und bei über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden weitere Umstände hinzutreten müßten, um eine Nichtanerkennung zu rechtfertigen.

    Das wird nur als Regelfall vorausgesetzt, wie sich auch daraus ergibt, daß der in BFH/NV 1990, 768 entschiedene Fall von Anfang an als Liebhaberei beurteilt wurde, der in BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10 entschiedene offensichtlich nur deshalb erst für das vierte Verlustjahr, weil die vorangegangene Zeit nicht im Streit stand.

  • BFH, 11.04.1990 - I R 22/88

    Vercharterung eines Segelbootes ohne Gewinnerzielungsabsicht im Fall der

    Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X B 44/98
    - das angefochtene Urteil weiche ab von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205), vom 28. August 1987 III R 273/83 (BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10) und vom 11. April 1990 I R 22/88 (BFH/NV 1990, 768), wonach "der Totalgewinn in der Totalperiode maßgeblich" sei, die Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs keine Gültigkeit hätten, eine solche Anlaufzeit "betriebsspezifisch" festzulegen sei und bei über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden weitere Umstände hinzutreten müßten, um eine Nichtanerkennung zu rechtfertigen.

    Das wird nur als Regelfall vorausgesetzt, wie sich auch daraus ergibt, daß der in BFH/NV 1990, 768 entschiedene Fall von Anfang an als Liebhaberei beurteilt wurde, der in BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10 entschiedene offensichtlich nur deshalb erst für das vierte Verlustjahr, weil die vorangegangene Zeit nicht im Streit stand.

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus BFH, 09.07.1998 - X B 44/98
    - das angefochtene Urteil weiche ab von den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. November 1984 IV R 139/81 (BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205), vom 28. August 1987 III R 273/83 (BFHE 151, 42, BStBl II 1988, 10) und vom 11. April 1990 I R 22/88 (BFH/NV 1990, 768), wonach "der Totalgewinn in der Totalperiode maßgeblich" sei, die Grundsätze für die Annahme steuerlicher Liebhaberei in der Anlaufzeit eines neu aufgebauten Betriebs keine Gültigkeit hätten, eine solche Anlaufzeit "betriebsspezifisch" festzulegen sei und bei über die Anlaufzeit hinaus andauernden Verlustperioden weitere Umstände hinzutreten müßten, um eine Nichtanerkennung zu rechtfertigen.
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